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  • 07.01.2014 · Fachbeitrag · Betriebsveräußerung

    Zur Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts nach § 25 HGB

    | Nach § 25 HGB haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn das Geschäft unter der bisherigen Firma im Kernbereich fortgeführt wird. Die OFD Nordrhein-Westfalen (20.9.13, Kurzinfo. Verfahrensrecht Nr. 10/13) hat aktuell darauf hingewiesen, dass zu dieser Thematik ein Verfahren beim BFH (unter VII R 46/13) anhängig ist. |