27.09.2018 · Nachricht · Betriebsveranstaltung
Weihnachtsfeier: Absagen gehen nicht zulasten der Feiernden
| Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen steuerrechtlich nicht zulasten der tatsächlich Feiernden. Mit dieser Entscheidung hat das FG Köln (27.6.18, 3 K 870/17; Rev. BFH VI R 31/18, Abruf-Nr. 204276 ; PM FG Köln vom 3.9.18) der anderslautenden Sichtweise des BMF (7.12.16, IV C 5 - S 2332/15/10001) eine Absage erteilt. |
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