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  • 29.11.2017 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Auch unverzinsliche Angehörigendarlehen sind abzuzinsen

    | Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Angehörigendarlehen sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, wenn die Laufzeit am Bilanzstichtag 12 Monate und mehr beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) und der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist (BFH 13.7.17, VI R 62/15, Abruf-Nr. 197529 ). |