· Fachbeitrag · Bilanzierung
E-Bilanz: Antworten zu häufig gestellten Fragen
| Die Verwaltung hat unter www.esteuer.de (Rubrik: Weitere Informationen) einen Fragen-Antwortenkatalog zur E-Bilanz eingestellt. Beantwortet werden häufig gestellte Fragen, wie z.B.: „Werden Ergänzungs- und Sonderbilanzen in einem eigenen Datensatz übertragen?“ oder „Wie ist bei Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung die GuV abzubilden? |
HINWEIS | Obwohl es die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz und GuV für das Wirtschaftsjahr 2012 noch in Papierform eingereicht werden, sollte die Umstellung auf die E-Bilanz frühzeitig erfolgen. Bedenkt man die notwendigen Anpassungen, die Ergänzungen von Buchungsanweisungen und die Schulungen von Mitarbeitern, wird schnell klar, dass diese Prozesse Zeit benötigen - und viel Zeit bleibt nicht mehr, denn für das Wirtschaftsjahr 2013 sind die Daten zwingend elektronisch zu liefern.