02.07.2013 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Keine Rückstellung für Aufwendungen bei der SEPA-Einführung
| Zur handelsbilanziellen Behandlung von Aufwendungen bei der SEPA-Umstellung (SEPA = Single Euro Payments Area) hat der HFA des IDW in seiner 231. Sitzung am 12./13.3.13 folgende Ansicht vertreten: Eine Vorwegnahme zukünftig anfallender Anpassungsaufwendungen durch Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung nach § 249 Abs. 1 HGB kommt nicht in Betracht, da die wirtschaftliche Verursachung der Aufwendungen nicht in den bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen endenden, sondern erst in künftigen Geschäftsjahren erfolgt (FN-IDW 5/13, S. 237). |
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