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  • 18.08.2017 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Keine Rückstellung für die Aufbewahrung der Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

    | Für die Kosten der zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum darf keine gewinnmindernde Rückstellung gebildet werden (FG Thüringen 1.12.16, 1 K 533/15, Abruf-Nr. 194776 ). |