· Fachbeitrag · Bilanzierung
Mitarbeiterboni ohne Rechtsanspruch: Rückstellung dennoch möglich
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB) setzt u. a. voraus, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen („more likely than not“). Nach einer Entscheidung des FG Münster (16.11.22, 13 K 3467/19 F, Abruf-Nr. 233626 ) kann sich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Entstehung einer Verbindlichkeit auch aus der seit Jahren bestehenden ständigen Übung ergeben, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung auszuzahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen. |
1. Sachverhalt
Die A-GmbH (Organgesellschaft) zahlte Mitarbeiterboni, ohne dass hierüber schriftliche Verträge mit den Arbeitnehmern gefasst worden waren. Neue Mitarbeiter erhielten bei der Einstellung u. a. folgende Informationen:
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Für Jahre mit gutem Geschäftsverlauf und guter Perspektive zahlt A im Frühjahr des folgenden Kalenderjahrs einen Bonus an die Mitarbeiter. Beim Bonus handelt es sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. |
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