· Fachbeitrag · Bilanzierung
So werden Schenkungen aus betrieblichem und privatem Anlass behandelt
von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Werden betriebliche Wirtschaftsgüter verschenkt, dann richten sich die bilanziellen Folgen insbesondere danach, ob das Geschenk aus privatem oder betrieblichem Anlass erfolgte. Der Beitrag zeigt, wie hier zu unterscheiden ist und welche Konsequenzen sich für den Schenker und den Beschenkten ergeben. |
1. Schenkungen aus privatem Anlass
Werden abnutzbare Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens aus privatem Anlass verschenkt, muss der Schenker eine Entnahme ansetzen, die gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten ist. Sofern der Schenker aus der Anschaffung/Herstellung des Wirtschaftsguts Vorsteuer geltend machen konnte, unterliegt die Entnahme der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1b UStG).
Beachten Sie | Für Schenkungen aus privatem Anlass greift nicht die Betriebsausgabenbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG.
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