· Fachbeitrag · BMF klärt Zweifelsfragen
Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
| Das BMF (8.12.11, IV C 6 - S 2241/10/10002, Abruf-Nr. 114264 ) hat aktuell zu Zweifelsfragen bei der Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG Stellung bezogen. Das umfangreiche Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden und enthält zahlreiche Beispiele. Obwohl einige Ansichten der Verwaltung durchaus umstritten sind, sollte die Stellungnahme des BMF in etwaige Gestaltungsüberlegungen einbezogen werden. |
Zum Hintergrund: Nach § 6 Abs. 5 EStG sind einzelne Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen, wenn sie z.B. aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens handelt.