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  • · Nachricht · BMF-Schreiben

    Wertpapierverluste: Veräußerungspreis muss die Transaktionskosten übersteigen

    | Eine steuerrelevante Veräußerung von Wertpapieren liegt nur dann vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten übersteigt. Da diese Ansicht des BMF (9.10.12, IV C 1 - S 2252/10/10013) spätestens ab dem 1.4.13 anzuwenden ist, können etwaige Verluste grundsätzlich nicht mehr in den Verlustverrechnungstöpfen der Banken berücksichtigt werden. |

     

    Beachten Sie | Wer diese profiskalische Auffassung des BMF nicht hinnehmen möchte, kann die Verluste in der Steuererklärung geltend machen. Gegen eine abweichende Beurteilung durch das FA muss dann allerdings Einspruch eingelegt und ggfs. geklagt werden.

    Quelle: ID 39642970