· Fachbeitrag · Büroorganisation
So umschiffen Sie die Haftungsrisiken bei der komprimierten Steuererklärung
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
Erhält der Mandant bei der elektronischen Einkommensteuererklärung nur einen Ausdruck der komprimierten Fassung, ist der Steuerberater einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt (BFH 16.5.13, III R 12/12, Abruf-Nr. 132534). Der Beitrag zeigt, dass dieses Risiko durch eine adäquate Büroorganisation umschifft werden kann. |
Sachverhalt
Im entschiedenen Fall lebte ein Steuerpflichtiger mit seiner Tochter und deren Mutter, mit der er nicht verheiratet war, in einer Haushaltsgemeinschaft. Im Streitjahr war die Haushaltsgemeinschaft aufgelöst, sodass erstmalig die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllt waren. Der Steuerberater fertigte die Einkommensteuererklärung wie im Vorjahr an, ohne einen Antrag auf Gewährung des Entlastungsbetrags zu stellen. Nach dem Zusammenleben mit der Mutter fragte er nicht.
Die mit dem Programm „ELSTER“ erstellte komprimierte Steuererklärung legte der Steuerberater seinem Mandanten zur Prüfung, Unterzeichnung und Weiterleitung an das FA vor. Nach Ablauf der Einspruchsfrist beantragte der Steuerberater die Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO und begehrte den Entlastungsbetrag. Im Gegensatz zum FG Niedersachsen lehnte der BFH die Änderung wegen des groben Verschuldens des steuerlichen Beraters jedoch ab.
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