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  • 11.07.2019 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft

    | Verwertet der bei der Realteilung einer Sozietät ausscheidende Sozius den ihm im Rahmen der Realteilung zugewiesenen und zum gemeinen Wert entnommenen Mandantenstamm dadurch, dass er diesen in eine Nachfolgegesellschaft einlegt und anschließend auch aus dieser gegen Abfindung ausscheidet, liegt kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn vor (BFH 15.1.19, VIII R 24/15). Denn es werden dann nicht bereits mit der Realteilung der Sozietät die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit aufgegeben. |