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  • 29.09.2023 · Nachricht · Dienstreise

    Keine pauschalen Kilometersätze für Fahrten mit dem Fahrrad

    | Benutzen Arbeitnehmer für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ihr Fahrrad, können sie die Entfernungspauschale ansetzen. Die Bundesregierung (BT-Drs. 20/7889, S. 20 f. vom 28.7.23) hat nun aber ausgeführt, dass es bei Fahrten anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit keine pauschalen Kilometersätze (0,30 EUR je gefahrenen Kilometer) gibt. |