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  • · Fachbeitrag · Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer

    Behandlung von Leasingsonderzahlungen und Betriebskosten bei mehreren Einkunftsarten

    von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Erhält ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, löst dies regelmäßig einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug aus. Der BFH hat nun zwei Einzelfragen aus diesem Bereich beantwortet. Während die Entscheidung zur Behandlung einer Leasing-Sonderzahlung bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode als durchaus günstig anzusehen ist, hat er einen Betriebsausgabenabzug abgelehnt, wenn ein Arbeitnehmer einen nach der Ein-Prozent-Regelung versteuerten Pkw auch für seine selbstständige Tätigkeit nutzt. |

    1. Leasing-Sonderzahlung bei Fahrtenbuchmethode

    Bei der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten periodengerecht anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Pkw in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss (BFH 3.9.15, VI R 27/14, Abruf-Nr. 180928).

     

    • Sachverhalt

    Eine GmbH ermittelte den geldwerten Vorteil aus der privaten Überlassung eines Firmenwagens an den Geschäftsführer nach der Fahrtenbuchmethode. Dabei verteilte sie die im Streitjahr gezahlte Leasing-Sonderzahlung von 15.000 EUR auf 36 Monate, die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrags. Das FA war hingegen der Auffassung, dass die einmalige Leasingzahlung den im Jahr der Zahlung anzusetzenden Gesamtkosten insgesamt hinzuzurechnen sei. Dementsprechend ermittelte das FA einen weitaus höheren Kilometersatz. Dies sah der BFH in der Revision jedoch anders.