Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.03.2020 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung

    Beteiligung an den laufenden Kosten am Haupthausstand notwendig?

    | Mit Wirkung ab dem VZ 2014 setzt ein eigener Hausstand bei einer doppelten Haushaltsführung das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 3 EStG). Das FG Niedersachsen (18.9.19, 9 K 209/18, Abruf-Nr. 213702 ) hat kürzlich zu dem Tatbestandsmerkmal der finanziellen Beteiligung Stellung genommen. |