29.03.2023 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung
Hauptwohnsitz im Ausland: Kostenbeteiligung ist nicht zu unterstellen, sondern nachzuweisen!
| Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist (FG Niedersachsen 21.9.22, 9 K 309/20, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 231987 ). |
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