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  • 03.02.2015 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Verpflegungspauschale in Wegverlegungsfällen

    | Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung sind auch dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort errichtet. Erst mit dem Zeitpunkt der Umwidmung beginnt in sogenannten Wegverlegungsfällen die Dreimonatsfrist für die Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen (BFH 8.10.14, VI R 7/13, Abruf-Nr. 173770 ). |