04.07.2019 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung
Vorfälligkeitsentschädigung für Verkauf der Zweitwohnung nicht abziehbar
| Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH 3.4.19, VI R 15/17, Abruf-Nr. 209146 ). |
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