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  • 04.11.2013 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Wie weit darf die Zweitwohnung vom Beschäftigungsort entfernt sein?

    | Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt. Gegen diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Münster ist allerdings bereits die Revision anhängig (FG Münster 27.6.13, 3 K 4315/12 E, Rev. BFH VI R 59/13, Abruf-Nr. 132992 ). |