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  • 16.03.2022 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung

    Zweitwohnungssteuer fällt nicht unter die 1.000 EUR-Grenze

    | Bei einer doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer Unterkunftskosten nur bis 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Das FG München (26.11.21, 8 K 2143/21, Abruf-Nr. 227259 ) ist nun der Meinung, dass eine Zweitwohnungssteuer für das Unterhalten einer Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte nicht zu diesen Unterkunftskosten zählt. Die Aufwendungen sind zusätzlich zu dem Höchstbetrag als Werbungskosten abziehbar. |