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  • 02.07.2019 · Nachricht · Ein-Prozent-Regel

    Garagenkosten mindern den geldwerten Vorteil nicht

    | Nach der Rechtsprechung des BFH (30.11.16, VI R 2/15) mindert ein Nutzungsentgelt, das ein Arbeitnehmer für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz zahlt, den geldwerten Vorteil. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer einzelne individuelle Kosten (z. B. Kraftstoffkosten) trägt. Nach Meinung des FG Münster (14.3.19, 10 K 2990/17 E, Abruf-Nr. 208923 ) mindern die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten den geldwerten Vorteil jedoch nicht, wenn die Unterbringung in der Garage als freiwillige Leistung des Arbeitnehmers erfolgt. |