25.11.2014 · Fachbeitrag · Einbringung
Keine Verletzung der Sperrfrist bei Einmann-GmbH & Co. KG
| Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100 % beteiligten Kommanditisten (Einmann-GmbH & Co. KG) aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen derselben KG übertragen, ist für die Übertragung nicht deshalb rückwirkend der Teilwert anzusetzen, weil die KG – bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen – das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 S. 4 EStG veräußert (BFH 26.6.14, IV R 31/12, Abruf-Nr. 172684 ). |
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