· Nachricht · Einkommen- und Umsatzsteuer
Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay kann steuerpflichtig sein
| Der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung über eBay kann nach einem Urteil des FG Köln (4.3.15, 14 K 188/13 ) sowohl einkommen- als auch umsatzsteuerpflichtig sein. |
Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Steuerpflichtigen durch Zukäufe fortgeführt. Veräußert wurden nur doppelte Exemplare. Hiermit erzielte er jährlich eBay-Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 EUR. Das FA schätzte den erzielten Gewinn mit 20 % des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer fest. Hiergegen klagte der Steuerpflichtige vor dem FG Köln, weil er kein Händler sei, der an- und verkaufe.
Entscheidung
Das FG Köln stufte den Steuerpflichtigen nach einer umfangreichen Würdigung verschiedener Kriterien insbesondere wegen seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein. Auch die Gewinnschätzung mit 20 % des Umsatzes beanstandete das FG nicht.
Das Urteil zeigt einmal mehr, dass es im Steuerrecht auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. So hatte der BFH (29.6.87, Az. X R 23/82) beispielsweise entschieden, dass ein Briefmarkensammler, der aus privaten Neigungen sammelt, nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Dieser Fall ist, so das FG Köln, aber nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar. In dem Fall des BFH war ein großer Teil der Sammlung en bloc aufgegeben und der Verkauf in einem Akt gewerblichen Auktionatoren übertragen worden. Im Gegensatz zu den umfangreichen Verkaufs- und Abwicklungstätigkeiten des Steuerpflichtigen über eBay, wurde der Briefmarkensammler nicht als Händler aktiv.