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  • 30.09.2021 · Nachricht · Einkommensteuer

    Aktive RAP: Bildung auch bei geringer Bedeutung

    | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf wesentliche Fälle entnehmen (BFH 16.3.21, X R 34/19, Abruf-Nr. 224575 ). Damit hat der BFH seine anderslautende Sichtweise aus 2010 aufgegeben. |