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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Anscheinsbeweis für private Pkw-Nutzung durch nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch widerlegbar

    von Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

    | Der Anscheinsbeweis spricht für eine auch private Nutzung eines betrieblichen Pkw. Dieser kann jedoch durch den Steuerpflichtigen erschüttert werden ‒ und das führt regelmäßig zu Diskussionen mit dem FA. Aktuell musste sich der BFH (22.10.24, VIII R 12/21, Abruf-Nr. 245486 ) mit der Frage befassen, ob ein Fahrtenbuch für die Erschütterung des Anscheinsbeweises allein deshalb unberücksichtigt bleibt, weil es nicht ordnungsgemäß geführt wurde. |

     

    1. Sachverhalt und FG-Urteil

    Der selbstständige Steuerpflichtige leaste betrieblich einen BMW 740d X Drive sowie einen Lamborghini Aventador und machte die Leasingkosten sowie weitere Fahrzeugaufwendungen als Betriebsausgaben geltend. Für beide Fahrzeuge führte er jeweils handschriftlich Fahrtenbücher, nach denen eine ausschließlich betriebliche Nutzung vorlag. Im Privatvermögen hatte er einen Ferrari Modena Spider und einen Jeep Commander.

     

    Das FA erkannte die Fahrtenbücher nicht an (u. a. waren viele Eintragungen nicht lesbar) und ermittelte die Privatnutzung deshalb nach der 1 %-Regelung. Und auch für die fragliche Erschütterung des Anscheinsbeweises berücksichtigte das FA die Fahrtenbücher mangels Ordnungsmäßigkeit nicht. Das FG München (9.3.21, 6 K 2915/17) stimmte dem zu.