· Fachbeitrag · Einkommensteuer
BFH zur ersten Tätigkeitsstätte bei Auslandsentsendung
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Ob ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat und damit beim Kostenabzug auf die Entfernungspauschale beschränkt ist oder seine Fahrtkosten (ggf. auch Verpflegungsmehraufwand) nach Reisekostengrundsätzen geltend machen kann, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Aktuell hat der BFH (17.12.20, VI R 21/18, Abruf-Nr. 222073 ) zu einer Arbeitnehmerentsendung mit lokalem Arbeitsvertrag entschieden. |
1. Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer war für drei Jahre in die USA entsendet worden. Nach dem Entsendevertrag wurde der Arbeitsvertrag mit der deutschen Gesellschaft für die Zeit der Entsendung ruhend gestellt. Der Arbeitnehmer sollte mit der Gastgesellschaft einen lokalen Arbeitsvertrag schließen, der u. a. Einzelheiten zu Aufgabengebiet, Befugnissen und Verantwortlichkeiten regeln sollte. Als Arbeitsort wurde ein Standort der Gastgesellschaft vereinbart.
Weil der Arbeitnehmer im Inland (weiter) einen Wohnsitz hatte, war er nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig.
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