· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Bitcoins: So werden Gewinne und Verluste ertragsteuerlich behandelt
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Die Kryptowährung Bitcoin ist mit hohen Kursschwankungen immer öfter in den Schlagzeilen. Die Finanzbehörde Hamburg hat nun zur ertragsteuerlichen Behandlung des Handels mit Bitcoins auf der privaten Vermögensebene Stellung bezogen. Und auch die Bundesregierung hat Klarstellungen getroffen (BT-Drs. 19/370 vom 5.1.18). |
1. Hintergrund
Bitcoins sind ein digitales Zahlungsmittel, das elektronisch geschaffen wird (sogenanntes Mining). Die virtuelle Währung unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin und ist kein gesetzliches Zahlungsmittel (fehlende Annahmepflicht).
2. Gewerbliche Einkünfte
Werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft oder hergestellt, sind Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu erfassen. Die Kosten für das Mining sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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