· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen mitunter nicht steuerbar
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| In einem aktuellen Fall wurde der vorbehaltene Nießbrauch an GmbH-Anteilen durch den Eigentümer der Anteile entgeltlich abgelöst. Es stellte sich die Frage, ob der Ablösebetrag bei der Nießbraucherin zu steuerpflichtigen Einkünften führt. Der BFH (20.9.24, IX R 5/24, Abruf-Nr. 245106 ) hat dies verneint. |
1. Sachverhalt und Entscheidung
Die Steuerpflichtige hatte ihre Beteiligung an einer GmbH im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt eines Nießbrauchs, der insbesondere das Gewinnbezugsrecht umfasste, unentgeltlich auf ihren Sohn übertragen. Dieser wollte die Geschäftsanteile nun rechtsunbelastet veräußern, weshalb er mit seiner Mutter die Aufhebung des Nießbrauchs gegen Zahlung eines Ablösebetrags vereinbarte.
Das FA erfasste den Ablösebetrag bei der Nießbrauchsberechtigten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 17 i. V. mit § 24 EStG. Im Klageverfahren stellte das FG Nürnberg fest, dass der Sohn auch wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Geschäftsanteile war. Es gab dem hilfsweisen Begehren der Steuerpflichtigen statt, mit dem sie eine Berücksichtigung des Ablösebetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen begehrt hatte.
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