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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Erhöhte Betriebsausgabenpauschalen fürSchriftsteller & Co. sowie in der Kindertagespflege

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Unternehmer können die tatsächlichen Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen absetzen und so den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. In Branchen mit großer Überschneidung zwischen privat und betrieblich veranlassten Aufwendungen führt das unausweichlich zu Problemen. Daher können manche Unternehmer auch pauschale Betriebsausgaben geltend machen. Die Pauschalen wurden nun mit Wirkung ab 2023 erhöht. |

    1. Schriftsteller, Journalisten, Künstler & Co.

    Das BMF (6.4.23, IV C 6 - S 2246/20/10002 :001, Abruf-Nr. 234665) hat die in H 18.2 EStH „Betriebsausgabenpauschale“ verankerten jährlichen Höchstbeträge angehoben. Die Höhe der Pauschale ist von der jeweiligen Berufsgruppe und der Höhe der jährlichen Betriebseinnahmen abhängig. Konkret gibt es folgende Pauschalen:

     

    Übersicht / Pauschalen im Überblick

    Betriebsausgabenpauschale in % der Einnahmen
    Höchstbetrag
    bis 2022
     ab 2023

    Hauptberufliche selbstständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit

    30 %

    2.455 EUR

    3.600 EUR

    Wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG („Übungsleiterfreibetrag: 3.000 EUR“) handelt

    25 %

    614 EUR

    900 EUR