· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Gewinnermittlung für selbstständige Tagesmütter: Neue Vorgaben durch das BMF
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Tagesmütter (und natürlich auch -väter) bieten Familien eine Alternative zu Kindertagesstätten. Vielfach sind Tagesmütter selbstständig tätig und erzielen freiberufliche Einkünfte. Wie ihr Gewinn ermittelt wird, hat jetzt das BMF (11.11.16, IV C 6 - S 2246/07/10002:005, Abruf-Nr. 190735 ) klargestellt. Der Beitrag fasst die wichtigsten Aussagen zusammen. |
1. Art der Einkünfte
Tagesmütter können ihre Schützlinge entweder selbstständig oder im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses betreuen. Erfolgt die Kinderbetreuung im Haushalt und nach Weisung der Eltern, kann im Einzelfall eine abhängige Beschäftigung vorliegen, die für die Tagesmutter zu Einkünften nach § 19 EStG führt. Die Tagesmutter betreut in diesen Fällen oftmals nur die Kinder dieser einen Familie.
Beachten Sie | Die Einordnung erfolgt nach den Kriterien des § 1 LStDV. Maßgebend sind nach H 19.0 LStH insbesondere
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