04.01.2024 · Nachricht · Einkommensteuer
Erste Tätigkeitsstätte: Arbeitsvertraglicher „Einstellungsort“ ist noch keine Zuordnung
| Bestimmt der Arbeitsvertrag eine bestimmte Niederlassung als „Einstellungsort“, ist allein dadurch noch keine Zuordnung zu diesem Ort als erste Tätigkeitsstätte zu sehen (BFH 14.9.23, VI R 27/21, Abruf-Nr. 238242 ). |
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