· Nachricht · Steuerliches Reisekostenrecht
Interessante FG-Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstättebei einem angestellten Bauleiter
| Wird eine Niederlassung eines international tätigen Bauunternehmens im Arbeitsvertrag eines Bauleiters als „Einstellungsort“ bezeichnet, ist allein deswegen nicht von einer dauerhaften Zuordnung durch den Arbeitgeber zu dieser Niederlassung auszugehen. Die Niederlassung stellt in diesen Fällen also keine erste Tätigkeitsstätte für den Bauleiter dar (FG Mecklenburg-Vorpommern 24.11.21, 3 K 6/20, Abruf-Nr. 228008 ; Rev. BFH: VI R 27/21 ). |
Die Niederlassung ist auch keine erste Tätigkeitsstätte für den Bauleiter, wenn
- er einem Gruppenleiter dieser Niederlassung zugewiesen ist,
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