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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    FG Münster lehnt einen Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Erwerb eines GbR-Anteils ab

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag (IAB; § 7g EStG ) für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Mit dieser Entscheidung des FG Münster (26.3.21, 4 K 1018/19 E, F, Abruf-Nr. 222647 ) wollen sich die Steuerpflichtigen aber nicht zufriedengeben und haben Revision eingelegt (Rev. BFH: IV R 11/21 ). |

     

    1. Sachverhalt

    Die Ehefrau des Klägers war an einer GbR beteiligt, die zwei Fotovoltaikanlagen auf angemieteten Dachflächen betrieb. 2017 veräußerte die Ehefrau ihren GbR-Anteil mit Wirkung zum 1.1.18 an ihren Ehemann. In ihrer Feststellungserklärung für 2016 machte die GbR für den Kläger wegen des geplanten Anteilserwerbs einen IAB i. H. von 48.000 EUR geltend. Hilfsweise beantragten die Eheleute die Berücksichtigung dieses Betrags in ihrer ESt-Veranlagung für 2016. Doch beides lehnte das FA ab.

     

    Die sowohl von der GbR als auch von den zusammenveranlagten Eheleuten erhobene Klage blieb erfolglos.