· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzer Vermietung nach langjähriger Eigennutzung
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Der Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren seit deren Erwerb ist nicht einkommensteuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung des FG Baden-Württemberg (7.12.18, 13 K 289/17, Abruf-Nr. 208013 ; PM Nr. 2/19 vom 1.4.19) will sich das unterlegene FA aber nicht zufriedengeben. |
1. Hintergrund
Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen nach § 23 Abs. 1 EStG grundsätzlich der Spekulationsbesteuerung. Ausgenommen sind allerdings solche Wirtschaftsgüter, die
- im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1. Alternative) oder
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig