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  • 04.06.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    Keine Sonderausgaben: Vom Krankengeld einbehaltene RV-Beiträge

    | Vom Krankengeld einbehaltene und abgeführte Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ohne hiervon geleistete Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Dies hat jüngst das FG Köln (25.5.23, 11 K 1306/20, Abruf-Nr. 236236 ) entschieden. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. |