· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Keine Steuererklärungen mehr für kleine Fotovoltaikanlagen
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Viele Steuerbürger betreiben Fotovoltaikanlagen. Bis dato mussten sie dafür Steuererklärungen abgeben und Steuern zahlen. Doch damit ist jetzt Schluss ‒ zumindest für kleine Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW (BMF 2.6.21, IV C 6 - S 2240/19/10006 :006, Abruf-Nr. 222838 ). Der Beitrag zeigt, was die Finanzverwaltung jüngst beschlossen hat und welche Mandanten profitieren. |
1. Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht vereinfacht
In der Praxis kommt es bei kleinen Fotovoltaikanlagen oft zu Streitigkeiten mit dem FA, wenn die Gewinnerzielungsabsicht angezweifelt wird. Das ist meist der Fall, wenn in den ersten Jahren höhere Verluste erwirtschaftet werden. Diesen Streit möchte das FA ab sofort vermeiden. Damit künftig keine aufwendigen und streitanfälligen Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht vom Steuerpflichtigen erstellt und vom FA geprüft werden müssen, hat die Finanzverwaltung eine praxistaugliche Vereinfachung geschaffen:
Auf schriftlichem Antrag der steuerpflichtigen Person ist aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass die Fotovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Es liegt damit grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre.
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