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  • 03.04.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Nachträgliche Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags

    | Ein Investitionsabzugsbetrag kann nach Durchführung der Außenprüfung und damit möglicherweise zu dem Zweck beansprucht werden, die sich aus den Prüfungsfeststellungen ergebende Erhöhung des Gewinns auszugleichen (FG Niedersachsen 18.12.13, 4 K 159/13, Abruf-Nr. 140709 ). |