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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Neues Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund

    | Das BMF (23.10.17, IV C 8 - S 2265-a/14/10005 , Abruf-Nr. 197451 ) hat sein Anwendungsschreiben zu § 24b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) aktualisiert und dabei insbesondere zu den Anspruchsvoraussetzungen Stellung genommen. Die wichtigsten Punkte werden vorgestellt. |

    1. Grundsätzliches

    Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag, der von der Summe der Einkünfte abgezogen bzw. im Lohnsteuerverfahren über die Steuerklasse II berücksichtigt wird. Der Entlastungsbetrag beträgt 1.908 EUR im Kalenderjahr und erhöht sich um 240 EUR p. a. für jedes weitere Kind.

     

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nach § 24b Abs. 1 S. 1 EStG nur gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: