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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Pauschalsteuer nach § 37b EStG nicht per se als Betriebsausgabe abzugsfähig - Revision zugelassen

    | Das FG Niedersachsen (16.1.14, 10 K 252/13 ) hat aktuell entschieden, dass die Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen ( § 37b EStG ) an Nichtarbeitnehmer den Gewinn nicht mindern darf, soweit die Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Dennoch scheint das Gericht ein Klärungsbedürfnis zu erkennen: Die Revision wurde nämlich zugelassen. |

     

    Zur Begründung stützt sich das Gericht auf die Ansichten des BMF sowie mehrheitlich des Schrifttums. Die pauschalierte Steuer soll als Teil der Zuwendung anzusehen sein. Die vom Schenker übernommene Steuer sei originär eine solche des Beschenkten, wodurch der Schenker bei deren Übernahme dem Empfänger einen weiteren Vorteil gewähre.

     

    Hinweis | Nach den Angaben des DStV wird der Kläger die Revision gegen das Urteil beim BFH einlegen.

     

    Quelle: DStV, Pressemitteilung vom 11.2.14

    Quelle: ID 42531018