· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen: Anwendungsschreiben des BMF
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Durch das JStG 2022 (BGBl I 22, 2294) wurde eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Einkommensteuergesetz eingeführt. In der Praxis wartete man auf ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung, das nun veröffentlicht wurde (BMF 17.7.23, IV C 6 - S 2121/23/10001 :001, Abruf-Nr. 236439 ). |
1. Gesetzliche Neuregelungen
Mit Schreiben vom 29.10.21 (IV C 6 - S 2240/19/10006 :006) gewährte das BMF für kleine PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW/kWp ein Wahlrecht (= steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag des Steuerpflichtigen). Dieses Wahlrecht wurde im Zuge des JStG 2022 durch eine Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG) ersetzt.
Bei der Steuerfreiheit der Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen sind gewisse Höchstgrenzen (vgl. dazu unter 2.2 ausführlich) zu beachten, wobei hier auf die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister abgestellt wird. Insgesamt gilt eine Obergrenze von 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft, die für die Anwendung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG nicht überschritten werden darf.
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