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  • 30.07.2019 · Nachricht · Einkommensteuer

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen trotz Baukindergeld

    | Mit dem Baukindergeld wird ausschließlich der erstmalige Erwerb von Wohneigentum oder die Neuanschaffung von Wohnraum gefördert. Handwerkerleistungen sind hingegen nicht Inhalt der Förderung. Daher schließt die Gewährung von Baukindergeld eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG nicht aus – im Unterschied zu anderen Förderprogrammen der KfW-Bankengruppe für investive Maßnahmen der Bestandssanierung (FinMin Schleswig-Holstein 18.6.19, VI 3012 - S 2296b - 025). |