25.09.2024 · Nachricht · Handwerkerleistungen
Keine Steuerermäßigung bei eigenmächtiger Vorauszahlung
| Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bei einer Vorauszahlung nicht steuerbegünstigt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen eigenmächtig erbracht wird. Dies hat das FG Düsseldorf (18.7.24, 14 K 1966/23 E, Abruf-Nr. 243273 ) entschieden. |
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