24.03.2020 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Tagesmütter müssen Zahlungen von Jugendämtern versteuern
| In einem aktuellen Streitfall ging eine selbstständige Tagesmutter davon aus, dass die Zahlungen der Jugendämter (Anerkennungsbeiträge für Förderleistungen und Erstattung angemessener Kosten über Sachaufwand nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB VIII bzw. Monatspauschalen) nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei seien. Doch dem folgten weder das FA noch das FG Münster (10.10.19, 6 K 3334/17 E, rkr., Abruf-Nr. 214213 ). |
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