· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Übertragung des Betreuungsfreibetrags: Ermittlung des Betreuungsanteils von 10 %
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Jeder Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA-Freibetrag) i. H. von 1.320 EUR. Sind die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung aber nicht erfüllt, kann der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind gemeldet ist, beantragen, dass ihm der BEA-Freibetrag des anderen Elternteils übertragen wird (§ 32 Abs. 6 S. 8 EStG). Zu den Voraussetzungen hat sich nun das FG Niedersachsen (19.2.20, 9 K 20/19, Abruf-Nr. 215607 ) geäußert. |
1. Sachverhalt
Der Kindesvater hatte mit seiner geschiedenen Ehefrau (Kindesmutter) vereinbart, dass er seinen Sohn in einem wöchentlichen Rhythmus jedes zweite Wochenende samstags um 10.00 Uhr abholt und sonntags um 16.00 Uhr zurückbringt. Die einfache Entfernung zwischen den Wohnorten betrug 163 km.
Ein BEA-Freibetrag für seinen Sohn wurde in den Steuerbescheiden für 2016 und 2017 nicht berücksichtigt, weil die Mutter beantragt hatte, diesen auf sie zu übertragen. Das FA war der Meinung, der vom Vater geltend gemachte Betreuungsumfang (2016: 45 Tage; 2017: 55 Tage) sei nicht ausreichend. Das FG war da anderer Meinung.
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