21.03.2018 · Nachricht · Kinderfreibeträge
Betreuungsfreibetrag: Betreuungsanteil von 10 % reicht aus
| Jeder Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA-Freibetrag) i. H. von 1.320 EUR. Aber: Sind die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nicht erfüllt, kann der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind gemeldet ist, beantragen, dass ihm der BEA-Freibetrag des anderen Elternteils übertragen wird (§ 32 Abs. 6 S. 8 EStG). Zu den Voraussetzungen hat der BFH (8.11.17, III R 2/16, Abruf-Nr. 200032 ) nun Stellung genommen. |
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