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  • 05.08.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Umgekehrte Familienheimfahrten als Werbungskosten abzugsfähig

    | Scheidet für den erwerbstätigen Steuerpflichtigen eine Familienheimfahrt aus beruflichen Gründen aus und fahren stattdessen die Angehörigen (umgekehrte Familienheimfahrten), sind die Fahrtkosten beim Steuerpflichtigen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG abziehbar. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Münster (28.8.13, 12 K 339/10 E, Abruf-Nr. 141695 ). |

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