04.07.2024 · Nachricht · Einkommensteuer
Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung löst keine ESt aus
| Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Der Nutzungsersatz ist weder ein Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG noch handelt es sich um sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 EStG (BFH 7.11.23, VIII R 7/21, Abruf-Nr. 240444 ; BFH, PM Nr. 16/24 vom 21.3.24). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig