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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Verkauf eines Mobilheims wohl kein privates Veräußerungsgeschäft

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Private Veräußerungsgeschäfte mit nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücken unterliegen nach § 23 EStG der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Nach Ansicht des FG Niedersachsen (28.7.21, 9 K 234/17, Abruf-Nr. 224766 ) fällt die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims aber nicht darunter. |

     

    1. Sachverhalt

    Ein Steuerpflichtiger hatte 2011 ein Mobilheim als „gebrauchtes Fahrzeug“ (ohne Grundstück) von einer Campingplatzbetreiberin und Grundstückseigentümerin erworben und anschließend vermietet. Dabei handelte es sich um ein Holzhaus mit einer Wohnfläche von 60 qm, das auf einer vom Steuerpflichtigen gemieteten Parzelle (200 qm) auf einem Campingplatz ohne feste Verankerung stand. Dort befand sich das Mobilheim bereits seit 1997 (erstmalige Aufstellung). Der Erwerbsvorgang unterlag der Grunderwerbsteuer. 2015 veräußerte der Steuerpflichtige das Mobilheim mit Gewinn. Das FA unterwarf den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung. Das FG Niedersachsen sah das aber anders.

     

    2. Entscheidung

    Die isolierte Veräußerung eines Mobilheims stellt selbst dann kein privates Veräußerungsgeschäft dar, wenn