· Nachricht · Einkommensteuer
Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
| Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen setzt eine wirtschaftliche Belastung durch die Handwerkerkosten voraus. Daran fehlt es, wenn eine Versicherung die Handwerkerkosten erstattet. Eine wirtschaftliche Belastung ergibt sich auch nicht aus den gezahlten Versicherungsbeiträgen, weil durch diese nicht die Versicherungsleistung angespart wird. Der Anspruch auf Schadensregulierung besteht unabhängig von der Gesamthöhe der eingezahlten Beiträge ( FG Münster 6.4.16, 13 K 136/15 E ). |
Im Streitfall erlitt die Steuerpflichtige einen Wasserschaden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten in Höhe von insgesamt 3.224 EUR anfielen. Die Versicherung erstattete die Aufwendungen. In ihrer Einkommensteuererklärung setzte die Steuerpflichtige die Handwerkerkosten an und beantragte die Gewährung der Steuerermäßigung. Das FA lehnte dies aufgrund der Regulierung des Schadens durch die Versicherung ab - und zwar zu Recht, wie das FG Münster entschied.
PRAXISHINWEIS | Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI B 53/16 anhängig. |