04.08.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Obacht bei Vorauszahlungen nach der Ehescheidung
| Solange das FA nicht weiß, dass die Eheleute nicht mehr zusammen zu veranlagen sind, kann es davon ausgehen, dass der die Vorauszahlungen leistende Ehegatte die Steuerschulden beider begleichen will (FG Schleswig- Holstein 8.7.14, 5 K 93/11, Rev. BFH VII R 38/14, Abruf-Nr. 143967 ). |
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